TOP Aktuell – ALLES nach PLAN: Die HOAI ist tot, es lebe die HOAI?
(Als Abstract/ Sonderseminar zur Vorbereitung auf die Zeit mit/ ohne HOAI.)
Einsteigerseminar »Der Klassiker: Grundlagen zur HOAI und Honorarabrechnungen für die Praxis«
Übersichtsseminar »Vergabe- und Vertragspraxis für Planungsleistungen – im Kontext mit der HOAI«
Weiterbildungsseminar »Brennpunkte zu HOAI und BGB für die Planung – Fällebesprechungen«
Fortgeschrittenenseminar »Planungsverträge für die Praxis – von der HOAI zum BGB-Vertrag«
Fortgeschrittenenseminar »Ausschreibungen, Vergabe und Abrechnungen von Planungsleistungen«
Alle Themen sind auch »INHOUSE« buchbar.
Anfragen per Mail bitte an ugm_sv@hotmail.com
Mediation bedeutet Vermittlung und ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung. Ein Mediator ist als unparteiischer Dritter bei der Konfliktlösung behilflich, d.h. die Lösung eines Konfliktes wird nicht von den Streitschlichtern vorgegeben, sondern von den Beteiligten erarbeitet. Dabei helfen die Streitschlichter den Betroffenen sich über ihre Interessen klar zu werden und sie verständlich zum Ausdruck zu bringen. Das gemeinsame Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der Ombudsmann arbeitet auch als Mediator.
Freiwilliges, nicht formalisiertes, nicht bindendes Verfahren. Zielvorgabe: Erreichen einer bindenden Einigung beteiligter Parteien.
Mediator
Vorteile
Nachteile
Schlichtung ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei der ein unparteiischer Dritter, Schlichter/in, dafür sorgt, dass die Parteien miteinander im Gespräch bleiben, um so selbst eine einvernehmliche Regelung ihres Konflikts zu erreichen. Der Ombudsmann ist auch als Schlichter tätig.
Unterstützung der Parteien zum Finden einer Lösung durch neutralen Dritten. Vorschlag zur Streitbeilegung durch Schlichter mit Möglichkeit der Ablehnung durch die Parteien.
Vorteile
Nachteile
Das Schiedsverfahren ist das Verfahren vor einem Schiedsgericht. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Dadurch wird der Rechtsweg zu den staatlichen Zivilgerichten ausgeschlossen. Der bürgerliche Rechtsstreit zwischen dem Schiedskläger und dem Schiedsbeklagten wird durch einen Schiedsspruch eines oder mehrerer Schiedsrichter beendet. Der Schiedsspruch tritt an die Stelle eines Urteils eines staatlichen Gerichts. Der Ombudsmann führt auch Schiedsverfahren durch.
Ein von den Parteien bestelltes Gremium erlässt in eigener Kompetenz einen Schiedsspruch. Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.
Unterstützung der Parteien zum Finden einer Lösung durch neutralen Dritten. Vorschlag zur Streitbeilegung durch Schlichter mit Möglichkeit der Ablehnung durch die Parteien.
Vorteile
Nachteile
Tatsachen und Streitfragen werden durch einen neutralen, sachkundigen Schiedsgutachter geklärt. Festlegungen im Schiedsgutachten sind bindend für die Parteien.
Vorteile
Nachteile
Ein unparteiischer Dritter nimmt summerische Sachverhalts- und Rechtsprüfung vor. Abschluss durch vorläufig bindende Entscheidung des Adjudikators. Endgültig bindende Entscheidung durch Vereinbarung der Parteien. Auf Antrag einer Partei Überprüfung der Entscheidung durch staatliches Gericht oder Schiedsgericht.
Vorteile
Nachteile
in Vollmacht*